Anschaffung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung: Wann ist für Krankenhausausstattung Vorsteuer abziehbar?
02.11.2026
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Ausgaben für die gesetzlich vorgeschriebene technische und materielle Mindestausstattung eines Krankenhauses nicht allein aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung als Gemeinkosten einzustufen sind und damit nicht automatisch zu einem anteiligen Vorsteuerabzug berechtigen. Im Urteilsfall ging es um ein tschechisches Krankenhaus, das überwiegend umsatzsteuerfreie Gesundheitsleistungen erbringt, daneben aber auch verschiedene steuerpflichtige Leistungen, etwa klinische Studien und Geburtsvorbereitungskurse. Für den Betrieb musste es eine gesetzlich vorgeschriebene technische und materielle Mindestausstattung vorhalten. Die hierfür entstandenen Kosten sah es als Gemeinkosten seiner gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit an und beanspruchte daher einen anteiligen Vorsteuerabzug.
Der EuGH hingegen stellt in seinem Urteil auf den direkten und unmittelbaren Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsätzen ab. Die bloße gesetzliche Verpflichtung, eine bestimmte Ausstattung vorzuhalten, reicht für einen Vorsteuerabzug nicht aus. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verwendung der jeweiligen Eingangsleistung. Dient diese ausschließlich zur Erbringung steuerfreier Leistungen, besteht kein Vorsteuerabzugsrecht. Bei gemischter Nutzung kann ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich sein. Eine Behandlung als Gemeinkosten kommt nur in Frage, wenn keine direkte Zuordnung möglich ist und die Leistung tatsächlich der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit dient.
Die Entscheidung verdeutlicht: Eine gesetzliche Verpflichtung zum Erwerb einer bestimmten Ausstattung begründet allein noch kein Vorsteuerabzugsrecht. Maßgeblich sind die tatsächliche Verwendung und der objektive Zusammenhang mit steuerpflichtigen Umsätzen.
Hinweis: Für die Praxis empfiehlt es sich daher, die Zuordnung der Eingangsleistungen zu steuerfreien und steuerpflichtigen Tätigkeiten bereits bei der Anschaffung und dann laufend während der Nutzung zu dokumentieren. Dies kann insbesondere bei medizinischen Geräten, Räumlichkeiten, IT-Systemen und sonstiger Infrastruktur wichtig sein.
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