Nach Bank-Coup von Gelsenkirchen: Was weiß der Fiskus über mein Bankschließfach?

22.03.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “übrige Steuerarten”

übrige Steuerarten

Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden: Widerspruch ist für 2026 noch nicht erforderlich

Nach den ursprünglichen Planungen des Gesetzgebers sollten elektronische Steuerbescheide bereits ab dem 01.01.2026 zur Regel und sollte Papier die Ausnahme werden. Nun wurden die Neuregelungen jedoch erst ab dem 01.01.2027 beschlossen, so dass Steuerzahler ihre Bescheide 2026 weiterhin noch in Papierform erhalten, sofern sie beim Finanzamt (FA) nicht ausdrücklich in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben.

24.03.2026

übrige Steuerarten

Damalige Corona-Fristverlängerungen: Finanzamt durfte Verspätungszuschlag festsetzen

Im Zuge der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber die Steuererklärungsfristen für den Veranlagungszeitraum 2019 damals allgemein verlängert, insbesondere um auf die Arbeitsbelastungen und Erschwernisse zu reagieren, denen die Steuerberaterzunft ausgesetzt war. Auch ein steuerlich beratener Gewerbetreibender aus NRW profitierte damals von dieser Regelung, da er seine Gewerbesteuererklärung 2019 aufgrund dieser Regelung ein halbes Jahr später hatte abgeben können (zum 31.08.2021 statt zum 28.02.2021). Der Steuerzahler versäumte jedoch auch diese Frist und gab seine Erklärung erst am 28.12.2021 ab, so dass das Finanzamt (FA) für die vier angefangenen Monate seit September 2021 einen Verspätungszuschlag von 100 EUR gegen ihn festsetzte.

23.03.2026

übrige Steuerarten

Kaffeesteuer: Wann die Durchfuhr von Röstkaffee durch Deutschland besteuert wird

Eine eher unbekannte Steuerart dürfte in Deutschland die Kaffeesteuer sein. Diese für Kaffeetrinker unpopuläre Steuer existiert tatsächlich und liegt für Röstkaffee bei 2,19 EUR je Kilogramm und für löslichen Kaffee bei 4,78 EUR je Kilogramm. Das Steueraufkommen belief sich in den Jahren 2006 bis 2017 bundesweit jeweils auf rund 1 Mrd. EUR.

17.03.2026