Trotz Aufhebung des ursprünglichen Vertrags: Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer

30.01.2026

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Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer: Übernommenes persönliches Wohnungsrecht erhöht die Bemessungsgrundlage

Bei einem Grundstückskauf bemisst sich die Grunderwerbsteuer, die - je nach Bundesland - bei 3,5 bis 6,5 % liegt, nach dem Wert der Gegenleistung. Hierzu gehören neben dem Kaufpreis auch die vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Zu diesen sonstigen Leistungen gehören alle übernommenen Verpflichtungen des Käufers, die zwar nicht unmittelbar zum Kaufpreis zählen, gleichwohl aber Entgelt für den Grundstückserwerb sind.

07.05.2026

Grunderwerbsteuer

Immobiliengeschäft: Rückgängigmachung eines Erwerbs

Wenn Sie ein Grundstück erwerben, fällt hierfür Grunderwerbsteuer an. Es kann jedoch Gründe geben, weshalb ein Grundstück nach einiger Zeit wieder "zurückgegeben", also vom ursprünglichen Veräußerer wieder zurückerworben wird. Das Gesetz sieht in Fällen, in denen Kauf und Rückkauf innerhalb von zwei Jahren erfolgen, die Möglichkeit vor, einen Antrag auf Erstattung der gezahlten Grunderwerbsteuer zu stellen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) musste in einem entsprechenden Sachverhalt entscheiden, ob auch der Rückerwerb selbst steuerfrei ist.

05.05.2026

Grunderwerbsteuer

Teilung des Nachlasses: Grundstücksübertragung auf Personengesellschaft ist hinsichtlich Miterbenquote grunderwerbsteuerfrei

Bei der Übertragung von Immobilien muss in Deutschland eine Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % gezahlt werden - der Prozentsatz variiert je nach Bundesland. Werden Immobilien vererbt, ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben zur Teilung des Nachlasses allerdings von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Der Erwerb eines Miterben von einer Erbengemeinschaft soll grunderwerbsteuerlich im Ergebnis genauso behandelt werden wie der (ebenfalls steuerbefreite) Immobilienerwerb durch einen Alleinerben oder Vermächtnisnehmer. Über die Steuerfreistellung soll eine Doppelbelastung mit Grunderwerb- und Erbschaftsteuer vermieden werden.

26.01.2026