Werbungskosten von Arbeitnehmern: Wann liegt absetzbare typische Berufskleidung vor?

30.04.2026

Weitere Beiträge aus der Rubrik “Einkommensteuer”

Einkommensteuer

Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Zusage sein?

Kürzlich hat der Bundesfinanzhof (BFH) die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen auf den Prüfstand gestellt, die zugunsten zweier bei einer GmbH angestellter Gesellschafter bestanden. Fraglich war, ob ein vereinbarter Zinssatz von 6 % bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden kann. Die zugesagten Betriebsrenten sollten im vorliegenden Fall in der Weise finanziert werden, dass die Gesellschafter zugunsten der Renten auf einen Teil ihrer Arbeitslöhne (Urlaubs- und Weihnachtsgelder) verzichten (sog. Entgeltumwandlung).

07.05.2026

Einkommensteuer

Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer: BFH erleichtert Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in einem neuen Urteil in einigen Punkten erleichtert, aber zugleich auch die geltenden Grenzen herausgearbeitet: Wird die einem solchen Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Umwandlung des für die Geschäftsführertätigkeit vereinbarten Entgelts finanziert, soll die Zusage nach Gerichtsmeinung auch dann fremdüblich und damit grundsätzlich steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt worden ist.

06.05.2026

Einkommensteuer

Fehlender Datenabgleich: Wenn das Finanzamt seine Möglichkeiten nicht nutzt

Heutzutage stehen dem Finanzamt deutlich mehr elektronisch übermittelte Informationen zur Verfügung als früher: Der Arbeitgeber übermittelt die Lohnsteuerbescheinigung, die Krankenkasse meldet die gezahlten Beiträge und auch Angaben zur Riester-Rente werden elektronisch bereitgestellt. Zudem findet ein Datenaustausch zwischen den Behörden statt. So ist dem Finanzamt beispielsweise bekannt, ob und welcher Religionsgemeinschaft Sie angehören. Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige falsche Angaben gemacht und das Finanzamt keinen Datenabgleich vorgenommen. Das Finanzgericht Münster (FG) musste entscheiden, ob die betreffenden Steuerbescheide noch geändert werden können.

02.05.2026